Mutter und Großeltern wegen jahrelanger Freiheitsberaubung eines Kindes vor Gericht
Am 15.07.2015 begann eine Mutter, ihre damals etwa einjährige Tochter zu verstecken und komplett zu isolieren. Das Kind wurde über sieben Jahre lang im Haus der Großeltern in Attendorn eingesperrt und durfte das Haus nicht verlassen, nicht draußen spielen, nicht zum Arzt gehen und keine Kita oder Schule besuchen. Die Großeltern unterstützten die Mutter aktiv bei diesem Treiben. Im September 2022 wurde das damals achtjährige Mädchen von Polizei und Jugendamt aus dem Haus der Großeltern befreit. Das Kind litt unter massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen und wurde nach der Befreiung mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt, aktuell ist es in ambulanter Therapie. Die Mutter ist angeklagt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und Freiheitsberaubung, die Großeltern wegen Beihilfe. Ein mutmaßliches Motiv war, dass die Mutter dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter verweigern und das Kind ganz für sich alleine haben wollte. Der Prozess am Landgericht Siegen begann am 07.01.2026, musste nach mehreren Verzögerungen am 09.02.2026 neu gestartet werden, und nach der Anklageverlesung Anfang Februar wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, begründet mit einem Suizidversuch der Angeklagten. Das Gericht kündigte an, am 04.05.2026 sei in dem Strafverfahren mit einem Abschluss zu rechnen, und das Urteil soll in rund drei Wochen verkündet werden. #Raubüberfall
Am 15.07.2015 begann eine Mutter, ihre damals etwa einjährige Tochter zu verstecken und komplett zu isolieren. Das Kind wurde über sieben Jahre lang im Haus der Großeltern in Attendorn eingesperrt und durfte das Haus nicht verlassen, nicht draußen spielen, nicht zum Arzt gehen und keine Kita oder Schule besuchen. Die Großeltern unterstützten die Mutter aktiv bei diesem Treiben. Im September 2022 wurde das damals achtjährige Mädchen von Polizei und Jugendamt aus dem Haus der Großeltern befreit. Das Kind litt unter massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen und wurde nach der Befreiung mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt, aktuell ist es in ambulanter Therapie. Die Mutter ist angeklagt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und Freiheitsberaubung, die Großeltern wegen Beihilfe. Ein mutmaßliches Motiv war, dass die Mutter dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter verweigern und das Kind ganz für sich alleine haben wollte. Der Prozess am Landgericht Siegen begann am 07.01.2026, musste nach mehreren Verzögerungen am 09.02.2026 neu gestartet werden, und nach der Anklageverlesung Anfang Februar wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, begründet mit einem Suizidversuch der Angeklagten. Das Gericht kündigte an, am 04.05.2026 sei in dem Strafverfahren mit einem Abschluss zu rechnen, und das Urteil soll in rund drei Wochen verkündet werden. #Raubüberfall
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