Sozialleistungsbetrug aufgedeckt
Am 20.03.2026 um 14:53 Uhr wurde ein Leistungsbezieher vom Hauptzollamt Osnabrück wegen Betrugs überführt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen von je 50 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro entspricht. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Dezember 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Dadurch erhielt er zu Unrecht rund 1.000 Euro an Sozialleistungen. Der Betrug wurde durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) aufgedeckt. Diese Abfrage wird von der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern durchgeführt, um Personen zu überprüfen, die Sozialleistungen beziehen. Nach der Auswertung der Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Leistungsträgers an das Hauptzollamt Osnabrück, das daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Der Beschuldigte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm, was er trotz Hinweisen unterließ. #Betrug
Am 20.03.2026 um 14:53 Uhr wurde ein Leistungsbezieher vom Hauptzollamt Osnabrück wegen Betrugs überführt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen von je 50 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro entspricht. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Dezember 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Dadurch erhielt er zu Unrecht rund 1.000 Euro an Sozialleistungen. Der Betrug wurde durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) aufgedeckt. Diese Abfrage wird von der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern durchgeführt, um Personen zu überprüfen, die Sozialleistungen beziehen. Nach der Auswertung der Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Leistungsträgers an das Hauptzollamt Osnabrück, das daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Der Beschuldigte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm, was er trotz Hinweisen unterließ. #Betrug
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