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Hauptzollamt Osnabrück
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Am 12. Februar 2024 nahm ein Leistungsbezieher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Jobcenter Osnabrück anzuzeigen. Dadurch bezog er für die Zeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht. Der Täter handelte im Wiederholungsfall. Durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) wurde der Betrug aufgedeckt. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte und das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Täter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. #BetrugAm 12. Februar 2024 nahm ein Leistungsbezieher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Jobcenter Osnabrück anzuzeigen. Dadurch bezog er für die Zeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht. Der Täter handelte im Wiederholungsfall. Durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) wurde der Betrug aufgedeckt. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte und das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Täter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. #Betrug0 Geteilt
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Am 03.06.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Osnabrück in der Grenzkontrollstelle Bad Bentheim an der BAB 30 einen Reisebus aus Amsterdam. In der Gepäckablage über einer Sitzgruppe fanden sie einen Beutel mit 666 Gramm Kokain. Gegen zwei Reisende wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach erkennungsdienstlichen Maßnahmen wurden die Beschuldigten entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück. #DrogenAm 03.06.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Osnabrück in der Grenzkontrollstelle Bad Bentheim an der BAB 30 einen Reisebus aus Amsterdam. In der Gepäckablage über einer Sitzgruppe fanden sie einen Beutel mit 666 Gramm Kokain. Gegen zwei Reisende wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach erkennungsdienstlichen Maßnahmen wurden die Beschuldigten entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück. #Drogen0 Geteilt
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Am 07.05.2026 unterstützten Einsatzkräfte der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg bei Schwerpunktkontrollen zur Kriminalitätsbekämpfung auf der BAB1 und den Bundesstraßen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Rund 20 Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 110 Fahrzeuge und 186 Personen. Dabei wurden acht Straf- und elf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen zwei Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Vier Fahrzeuge waren ohne erforderlichen Versicherungsschutz unterwegs. Bei einem Fahrzeug wurde festgestellt, dass keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde; der Zoll zog mehr als 1100 Euro Steuerschulden ein. Auf der BAB1 leiteten die Einsatzkräfte gegen einen alkoholisierten und unter THC-Einfluss stehenden 40-Jährigen aus Schneverdingen, der ohne Fahrerlaubnis fuhr und einen gefälschten Führerschein vorzeigte, Strafverfahren ein; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der gefälschte Führerschein beschlagnahmt. Bei zwei weiteren Fahrzeugführern wurden Beeinflussungen durch THC und Kokain festgestellt; auch ihnen wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet.Am 07.05.2026 unterstützten Einsatzkräfte der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg bei Schwerpunktkontrollen zur Kriminalitätsbekämpfung auf der BAB1 und den Bundesstraßen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Rund 20 Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 110 Fahrzeuge und 186 Personen. Dabei wurden acht Straf- und elf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen zwei Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Vier Fahrzeuge waren ohne erforderlichen Versicherungsschutz unterwegs. Bei einem Fahrzeug wurde festgestellt, dass keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde; der Zoll zog mehr als 1100 Euro Steuerschulden ein. Auf der BAB1 leiteten die Einsatzkräfte gegen einen alkoholisierten und unter THC-Einfluss stehenden 40-Jährigen aus Schneverdingen, der ohne Fahrerlaubnis fuhr und einen gefälschten Führerschein vorzeigte, Strafverfahren ein; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der gefälschte Führerschein beschlagnahmt. Bei zwei weiteren Fahrzeugführern wurden Beeinflussungen durch THC und Kokain festgestellt; auch ihnen wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet.0 Geteilt
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Am 26.03.2026 durchsuchten 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück mehrere Wohnungen und Firmen in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme sowie Cloppenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück.Am 26.03.2026 durchsuchten 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück mehrere Wohnungen und Firmen in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme sowie Cloppenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück.0 Geteilt
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Am 20.03.2026 um 14:53 Uhr wurde ein Leistungsbezieher vom Hauptzollamt Osnabrück wegen Betrugs überführt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen von je 50 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro entspricht. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Dezember 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Dadurch erhielt er zu Unrecht rund 1.000 Euro an Sozialleistungen. Der Betrug wurde durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) aufgedeckt. Diese Abfrage wird von der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern durchgeführt, um Personen zu überprüfen, die Sozialleistungen beziehen. Nach der Auswertung der Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Leistungsträgers an das Hauptzollamt Osnabrück, das daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Der Beschuldigte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm, was er trotz Hinweisen unterließ. #BetrugAm 20.03.2026 um 14:53 Uhr wurde ein Leistungsbezieher vom Hauptzollamt Osnabrück wegen Betrugs überführt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen von je 50 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro entspricht. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Dezember 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Dadurch erhielt er zu Unrecht rund 1.000 Euro an Sozialleistungen. Der Betrug wurde durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) aufgedeckt. Diese Abfrage wird von der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern durchgeführt, um Personen zu überprüfen, die Sozialleistungen beziehen. Nach der Auswertung der Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Leistungsträgers an das Hauptzollamt Osnabrück, das daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Der Beschuldigte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm, was er trotz Hinweisen unterließ. #Betrug0 Geteilt
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Am 20.03.2026 um 14:50 Uhr wurde eine Frau aus dem Landkreis Emsland vom Amtsgericht Münster zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wegen Leistungsbetrugs. Die Frau bezog von Juli bis Oktober 2024 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, nahm aber gleichzeitig eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitteilte. Dadurch konnte sie rund 2.500 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht beziehen. Das Hauptzollamt Osnabrück nahm daraufhin die Ermittlungen auf, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Die Frau hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm, was sie trotz entsprechender Hinweise unterließ. #BetrugAm 20.03.2026 um 14:50 Uhr wurde eine Frau aus dem Landkreis Emsland vom Amtsgericht Münster zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wegen Leistungsbetrugs. Die Frau bezog von Juli bis Oktober 2024 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, nahm aber gleichzeitig eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitteilte. Dadurch konnte sie rund 2.500 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht beziehen. Das Hauptzollamt Osnabrück nahm daraufhin die Ermittlungen auf, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Die Frau hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm, was sie trotz entsprechender Hinweise unterließ. #Betrug0 Geteilt
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Am 03.03.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Osnabrück eine Pressemitteilung zum Tag des Artenschutzes. Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt finden Zöllner jährlich 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post. Dabei nimmt der Anteil der Funde im Postverkehr aufgrund von Internetbestellungen zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des Aufgriffsvolumens aus. Nahezu 60 Prozent aller Fälle gelangen über Flughäfen ins Land. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Arten ohne erforderliche Dokumente beschlagnahmt werden. #BedrohungAm 03.03.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Osnabrück eine Pressemitteilung zum Tag des Artenschutzes. Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt finden Zöllner jährlich 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post. Dabei nimmt der Anteil der Funde im Postverkehr aufgrund von Internetbestellungen zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des Aufgriffsvolumens aus. Nahezu 60 Prozent aller Fälle gelangen über Flughäfen ins Land. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Arten ohne erforderliche Dokumente beschlagnahmt werden. #Bedrohung0 Geteilt
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Am 02.03.2026 das Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu sechzig Tagessätzen zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, verurteilt hat. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Dadurch konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht beziehen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. #BetrugAm 02.03.2026 das Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu sechzig Tagessätzen zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, verurteilt hat. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Dadurch konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht beziehen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. #Betrug0 Geteilt
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Am 24.02.2026 stellten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag bei einer Fahrzeugkontrolle 2 Kilogramm Marihuana und 2 Kilogramm Haschisch im Wert von rund 36.000 Euro sicher. Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr aus den Niederlanden auf der Autobahn 31, als ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Der Pkw wurde für eine Kontrolle auf einen Parkplatz in der Nähe von Twist (Landkreis Emsland) geleitet. Die Insassen gaben an, in den Niederlanden gewesen zu sein und nun auf dem Weg zu einem Freund nach Lathen zu sein. Die Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln wurde von den Insassen verneint. Aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit der Aussagen wurde eine Intensivkontrolle des Fahrzeuges durchgeführt. Dabei fanden die Ermittler in einer verschlossenen Tüte im Kofferraum insgesamt 2.000 Gramm Marihuana und 2.000 Gramm Haschisch, welche beschlagnahmt wurden. Gegen die Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen. #DrogenAm 24.02.2026 stellten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag bei einer Fahrzeugkontrolle 2 Kilogramm Marihuana und 2 Kilogramm Haschisch im Wert von rund 36.000 Euro sicher. Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr aus den Niederlanden auf der Autobahn 31, als ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Der Pkw wurde für eine Kontrolle auf einen Parkplatz in der Nähe von Twist (Landkreis Emsland) geleitet. Die Insassen gaben an, in den Niederlanden gewesen zu sein und nun auf dem Weg zu einem Freund nach Lathen zu sein. Die Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln wurde von den Insassen verneint. Aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit der Aussagen wurde eine Intensivkontrolle des Fahrzeuges durchgeführt. Dabei fanden die Ermittler in einer verschlossenen Tüte im Kofferraum insgesamt 2.000 Gramm Marihuana und 2.000 Gramm Haschisch, welche beschlagnahmt wurden. Gegen die Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen. #Drogen0 Geteilt
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Am 09.02.2026 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Nienburg einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hat. Der Mann hatte von Februar bis Mai 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, diese aber dem Jobcenter nicht gemeldet. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden durch eine automatisierte Prüfung des Jobcenters ausgelöst, bei der die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen wurden. Der Mann hätte den Leistungsträger unverzüglich über die Aufnahme der Beschäftigung informieren müssen, was er jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden. #BetrugAm 09.02.2026 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Nienburg einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hat. Der Mann hatte von Februar bis Mai 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, diese aber dem Jobcenter nicht gemeldet. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden durch eine automatisierte Prüfung des Jobcenters ausgelöst, bei der die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen wurden. Der Mann hätte den Leistungsträger unverzüglich über die Aufnahme der Beschäftigung informieren müssen, was er jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden. #Betrug0 Geteilt
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Am 03.02.2026 entdeckten Osnabrücker Zöllner in Zusammenarbeit mit Kollegen des Hauptzollamts Münster bei einer Kontrolle eines ICE-Zuges am Bahnhof in Bad Bentheim rund 2190 Gramm Marihuana sowie 540 Gramm 3-CMC. Der Zug kam aus Amsterdam. Ein polnischer Fahrgast wurde kontrolliert, der angab, von Amsterdam nach Osnabrück unterwegs zu sein. Zunächst leugnete der 37-jährige Mann, dass ihm die rote Einkaufstasche in der Gepäckablage gehörte, doch ein anderer Fahrgast widerlegte dies. In der Tasche fanden die Beamten das Marihuana. Der Beschuldigte trug zudem das 3-CMC bei sich. Die Drogen wurden beschlagnahmt und der Reisende vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen. #DrogenAm 03.02.2026 entdeckten Osnabrücker Zöllner in Zusammenarbeit mit Kollegen des Hauptzollamts Münster bei einer Kontrolle eines ICE-Zuges am Bahnhof in Bad Bentheim rund 2190 Gramm Marihuana sowie 540 Gramm 3-CMC. Der Zug kam aus Amsterdam. Ein polnischer Fahrgast wurde kontrolliert, der angab, von Amsterdam nach Osnabrück unterwegs zu sein. Zunächst leugnete der 37-jährige Mann, dass ihm die rote Einkaufstasche in der Gepäckablage gehörte, doch ein anderer Fahrgast widerlegte dies. In der Tasche fanden die Beamten das Marihuana. Der Beschuldigte trug zudem das 3-CMC bei sich. Die Drogen wurden beschlagnahmt und der Reisende vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen. #Drogen0 Geteilt
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Am 13.01.2026 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 eine Schusswaffe mit 17 Patronen und weiterem Zubehör sicher. Die Beamten hatten den Verkehr aus den Niederlanden überwacht, als ein in Polen zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte und es auf den Parkplatz Bentheimer Wald geleitet. Die Insassen verneinten zunächst das Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld über 10.000 Euro. Aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben wurde das Fahrzeug intensiv kontrolliert. Dabei entdeckten die Zöllner im hinteren Fußraum eine Schusswaffe mit Magazin und 17 Patronen, sowie eine Visiereinrichtung und Einweghandschuhe. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet und die Gegenstände sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen. #WaffenAm 13.01.2026 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 eine Schusswaffe mit 17 Patronen und weiterem Zubehör sicher. Die Beamten hatten den Verkehr aus den Niederlanden überwacht, als ein in Polen zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte und es auf den Parkplatz Bentheimer Wald geleitet. Die Insassen verneinten zunächst das Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld über 10.000 Euro. Aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben wurde das Fahrzeug intensiv kontrolliert. Dabei entdeckten die Zöllner im hinteren Fußraum eine Schusswaffe mit Magazin und 17 Patronen, sowie eine Visiereinrichtung und Einweghandschuhe. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet und die Gegenstände sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen. #Waffen0 Geteilt
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Am 21.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Wilhelmshaven einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro wegen Betrugs. Der Mann hatte dem Jobcenter sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen verschwiegen und dadurch rund 444 Euro Bürgergeld zu Unrecht erhalten. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte in dem Fall. #BetrugAm 21.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Wilhelmshaven einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro wegen Betrugs. Der Mann hatte dem Jobcenter sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen verschwiegen und dadurch rund 444 Euro Bürgergeld zu Unrecht erhalten. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte in dem Fall. #Betrug0 Geteilt
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Am 11.11.2025 vollstreckte das Hauptzollamt Osnabrück Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen Verantwortlichen des Kreisverbandes Osnabrück-Stadt des Deutschen Roten Kreuzes wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstoß, Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichtverstöße. Geschäftsräume in Osnabrück und Melle wurden durchsucht und Beweismaterial sichergestellt.Am 11.11.2025 vollstreckte das Hauptzollamt Osnabrück Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen Verantwortlichen des Kreisverbandes Osnabrück-Stadt des Deutschen Roten Kreuzes wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstoß, Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichtverstöße. Geschäftsräume in Osnabrück und Melle wurden durchsucht und Beweismaterial sichergestellt.0 Geteilt
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Am 13.12.2025 stellten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A30 10.600 Gramm Amphetamin im Wert von rund 100.000 Euro sicher. Die Fahrerin wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.Am 13.12.2025 stellten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A30 10.600 Gramm Amphetamin im Wert von rund 100.000 Euro sicher. Die Fahrerin wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.0 Geteilt
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Am 12.12.2025 wurde ein Mann aus Cloppenburg vom Amtsgericht Cloppenburg wegen Betrugs zu sieben Monaten Haft verurteilt, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden. Er muss zudem 300 Euro an die Cloppenburger Tafel e.V. zahlen. Er hatte im Dezember 2021 und Februar 2022 unrechtmäßig Sozialleistungen in Höhe von 2.200 Euro bezogen und im März 2022 544 Euro für einen Führerschein erhalten, obwohl er bereits seit Februar 2022 bei einem Arbeitgeber beschäftigt war. #BetrugAm 12.12.2025 wurde ein Mann aus Cloppenburg vom Amtsgericht Cloppenburg wegen Betrugs zu sieben Monaten Haft verurteilt, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden. Er muss zudem 300 Euro an die Cloppenburger Tafel e.V. zahlen. Er hatte im Dezember 2021 und Februar 2022 unrechtmäßig Sozialleistungen in Höhe von 2.200 Euro bezogen und im März 2022 544 Euro für einen Führerschein erhalten, obwohl er bereits seit Februar 2022 bei einem Arbeitgeber beschäftigt war. #Betrug0 Geteilt
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Am 24.11.2025 und 02.12.2025 stoppten Zöllner des Zollamts Lohne (Oldenburg) zwei Pakete aus Indien und Südkorea, deren Inhalt gegen das Arzneimittelgesetz verstieß. Die Sendungen enthielten diverse Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten, die als nicht einfuhrfähig erklärt wurden.Am 24.11.2025 und 02.12.2025 stoppten Zöllner des Zollamts Lohne (Oldenburg) zwei Pakete aus Indien und Südkorea, deren Inhalt gegen das Arzneimittelgesetz verstieß. Die Sendungen enthielten diverse Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten, die als nicht einfuhrfähig erklärt wurden.0 Geteilt
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Im Juli 2023 nahm ein Mann aus der Grafschaft Bentheim eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte und kassierte so rund 2.540 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn deswegen zu acht Monaten Haft, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde.Im Juli 2023 nahm ein Mann aus der Grafschaft Bentheim eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte und kassierte so rund 2.540 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn deswegen zu acht Monaten Haft, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde.0 Geteilt
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Am Dienstag, 25.11.2025, stellten Osnabrücker Zöllner gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Landkreises Diepholz bei Kontrollen in drei Betrieben insgesamt 128 unversteuerte E-Zigaretten, 15 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 22 Snus und 35 Kilogramm unversteuerten Röstkaffee sicher. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf rund 1.500 Euro. Gegen die Inhaber ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.Am Dienstag, 25.11.2025, stellten Osnabrücker Zöllner gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Landkreises Diepholz bei Kontrollen in drei Betrieben insgesamt 128 unversteuerte E-Zigaretten, 15 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 22 Snus und 35 Kilogramm unversteuerten Röstkaffee sicher. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf rund 1.500 Euro. Gegen die Inhaber ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.0 Geteilt
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Am 21.10.2025 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück auf der Autobahn 30 in der Nähe von Bad Bentheim bei einer Fahrzeugkontrolle 24 Liter Substitute von Tabakwaren sicher, die ein Fahrer von Amsterdam nach Schweden transportieren wollte, ohne die erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr zu besitzen, wodurch ein Steuerschaden von 6.240 Euro entstand; gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren wurden sichergestellt.Am 21.10.2025 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück auf der Autobahn 30 in der Nähe von Bad Bentheim bei einer Fahrzeugkontrolle 24 Liter Substitute von Tabakwaren sicher, die ein Fahrer von Amsterdam nach Schweden transportieren wollte, ohne die erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr zu besitzen, wodurch ein Steuerschaden von 6.240 Euro entstand; gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren wurden sichergestellt.0 Geteilt
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Das Amtsgericht Vechta verurteilte einen 29-jährigen Mann aus Lohne zu sechs Monaten Haft (drei Jahre Bewährung), weil er ab Januar 2024 unrechtmäßig ca. 600 Euro Arbeitslosengeld bezog, indem er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht meldete. Das Amtsgericht Bersenbrück verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen einen 40-jährigen Leistungsbezieher aus Quakenbrück, der seine Arbeitsaufnahme verschwieg und so einen Schaden von ca. 760 Euro verursachte. Beide Urteile sind rechtskräftig. #BetrugDas Amtsgericht Vechta verurteilte einen 29-jährigen Mann aus Lohne zu sechs Monaten Haft (drei Jahre Bewährung), weil er ab Januar 2024 unrechtmäßig ca. 600 Euro Arbeitslosengeld bezog, indem er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht meldete. Das Amtsgericht Bersenbrück verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen einen 40-jährigen Leistungsbezieher aus Quakenbrück, der seine Arbeitsaufnahme verschwieg und so einen Schaden von ca. 760 Euro verursachte. Beide Urteile sind rechtskräftig. #Betrug0 Geteilt
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Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte am 29.09.2025 eine 46-jährige Frau aus Cloppenburg zu acht Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre), da sie im August 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahm, dies aber dem Leistungsträger verschwieg und so ca. 2.900 Euro Arbeitslosengeld unrechtmäßig bezog. Das Amtsgericht Vechta verhängte am 29.09.2025 eine Geldstrafe von 2.000 Euro gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil er seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit verschwieg, wodurch ein Schaden von ca. 1.950 Euro entstand. In beiden Fällen erfolgte die Aufdeckung durch einen Datenabgleich. #BetrugDas Amtsgericht Cloppenburg verurteilte am 29.09.2025 eine 46-jährige Frau aus Cloppenburg zu acht Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre), da sie im August 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahm, dies aber dem Leistungsträger verschwieg und so ca. 2.900 Euro Arbeitslosengeld unrechtmäßig bezog. Das Amtsgericht Vechta verhängte am 29.09.2025 eine Geldstrafe von 2.000 Euro gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil er seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit verschwieg, wodurch ein Schaden von ca. 1.950 Euro entstand. In beiden Fällen erfolgte die Aufdeckung durch einen Datenabgleich. #Betrug0 Geteilt
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Eine Vertreterin einer Bedarfsgemeinschaft wurde vom Amtsgericht Lingen zu zweiundzwanzig Monaten Haft verurteilt. Die Bedarfsgemeinschaft bezog unrechtmäßig rund 5.000 Euro Bürgergeld, da der Lebensgefährte der Beschuldigten im Mai 2023 eine nicht gemeldete Beschäftigung aufnahm und zudem Arbeitslosengeld bezog, was dem Jobcenter ebenfalls nicht mitgeteilt wurde. Der Betrug wurde durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) aufgedeckt, woraufhin das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte. #BetrugEine Vertreterin einer Bedarfsgemeinschaft wurde vom Amtsgericht Lingen zu zweiundzwanzig Monaten Haft verurteilt. Die Bedarfsgemeinschaft bezog unrechtmäßig rund 5.000 Euro Bürgergeld, da der Lebensgefährte der Beschuldigten im Mai 2023 eine nicht gemeldete Beschäftigung aufnahm und zudem Arbeitslosengeld bezog, was dem Jobcenter ebenfalls nicht mitgeteilt wurde. Der Betrug wurde durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) aufgedeckt, woraufhin das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte. #Betrug0 Geteilt
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Reason: unerlaubte Einfuhr von BetäubungsmittelnReason: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln0 Geteilt
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Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug. Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück befragten 46 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg und Diepholz 101 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Ein ausländischer Arbeitnehmer verfügte nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis; gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen. Die Ermittler stellten 32 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern: fünf Fälle mit Anhaltspunkten für die Nichtzahlung des Mindestlohns, elf Fälle mit Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, elf Fälle mit Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und fünf Fälle mit Verdacht auf Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung bzw. Scheinselbstständigkeit. Die erhobenen Daten werden mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde.Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug. Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück befragten 46 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg und Diepholz 101 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Ein ausländischer Arbeitnehmer verfügte nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis; gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen. Die Ermittler stellten 32 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern: fünf Fälle mit Anhaltspunkten für die Nichtzahlung des Mindestlohns, elf Fälle mit Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, elf Fälle mit Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und fünf Fälle mit Verdacht auf Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung bzw. Scheinselbstständigkeit. Die erhobenen Daten werden mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde.0 Geteilt
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Am 11.09.2025 verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu elf Monaten Haft auf Bewährung (vier Jahre). Der Verurteilte hatte zwischen April 2023 und März 2024 drei Beschäftigungen aufgenommen, die er dem Leistungsträger nicht meldete und dadurch ca. 3.800 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezog. Die Aufdeckung erfolgte durch den automatisierten Datenabgleich DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger. Der Leistungsträger informierte daraufhin das Hauptzollamt Osnabrück, welches die Ermittlungen aufnahm, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs führten. Der Angeklagte war verpflichtet, den Leistungsträger über seine beruflichen Tätigkeiten zu informieren, was er trotz Hinweisen unterließ. #BetrugAm 11.09.2025 verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu elf Monaten Haft auf Bewährung (vier Jahre). Der Verurteilte hatte zwischen April 2023 und März 2024 drei Beschäftigungen aufgenommen, die er dem Leistungsträger nicht meldete und dadurch ca. 3.800 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezog. Die Aufdeckung erfolgte durch den automatisierten Datenabgleich DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger. Der Leistungsträger informierte daraufhin das Hauptzollamt Osnabrück, welches die Ermittlungen aufnahm, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs führten. Der Angeklagte war verpflichtet, den Leistungsträger über seine beruflichen Tätigkeiten zu informieren, was er trotz Hinweisen unterließ. #Betrug0 Geteilt
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In Lingen findet am 26.09.2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein Tag der offenen Tür beim Zollamt statt. Die Veranstaltung richtet sich an Berufsstarter und Quereinsteiger, die sich über Berufsaussichten im Zolldienst informieren möchten. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung mit weiteren Informationen.In Lingen findet am 26.09.2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein Tag der offenen Tür beim Zollamt statt. Die Veranstaltung richtet sich an Berufsstarter und Quereinsteiger, die sich über Berufsaussichten im Zolldienst informieren möchten. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung mit weiteren Informationen.0 Geteilt
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In Osnabrück verurteilte das Amtsgericht einen Mann wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Der Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Oktober 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht meldete. Dadurch erhielt er rund 2.700 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Das Jobcenter entdeckte den Betrug durch eine automatisierte Prüfung. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Verurteilte muss die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzahlen. #BetrugIn Osnabrück verurteilte das Amtsgericht einen Mann wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Der Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Oktober 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht meldete. Dadurch erhielt er rund 2.700 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Das Jobcenter entdeckte den Betrug durch eine automatisierte Prüfung. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Verurteilte muss die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzahlen. #Betrug0 Geteilt
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