Im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 02.08.2026 beschädigte ein bislang unbekanntes Fahrzeug auf dem Gelände des Landkreises Nienburg den Stützpfeiler eines Fahrradunterstandes. Anschließend entfernte sich die verursachende Person, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Da das Gelände am Wochenende nicht beschrankt ist, wird es als öffentliche Parkfläche genutzt. Eine Mitarbeiterin des Landkreises stellte den Schaden am 03.08.2026 fest. #Sachbeschaedigung #Unfallflucht
Im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 02.08.2026 beschädigte ein bislang unbekanntes Fahrzeug auf dem Gelände des Landkreises Nienburg den Stützpfeiler eines Fahrradunterstandes. Anschließend entfernte sich die verursachende Person, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Da das Gelände am Wochenende nicht beschrankt ist, wird es als öffentliche Parkfläche genutzt. Eine Mitarbeiterin des Landkreises stellte den Schaden am 03.08.2026 fest. #Sachbeschaedigung #Unfallflucht
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