Am 20.03.2026 um 14:50 Uhr wurde eine Frau aus dem Landkreis Emsland vom Amtsgericht Münster zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wegen Leistungsbetrugs. Die Frau bezog von Juli bis Oktober 2024 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, nahm aber gleichzeitig eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitteilte. Dadurch konnte sie rund 2.500 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht beziehen. Das Hauptzollamt Osnabrück nahm daraufhin die Ermittlungen auf, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Die Frau hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm, was sie trotz entsprechender Hinweise unterließ. #Betrug
Am 20.03.2026 um 14:50 Uhr wurde eine Frau aus dem Landkreis Emsland vom Amtsgericht Münster zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wegen Leistungsbetrugs. Die Frau bezog von Juli bis Oktober 2024 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, nahm aber gleichzeitig eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitteilte. Dadurch konnte sie rund 2.500 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht beziehen. Das Hauptzollamt Osnabrück nahm daraufhin die Ermittlungen auf, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Die Frau hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm, was sie trotz entsprechender Hinweise unterließ. #Betrug