Am 12. Februar 2024 nahm ein Leistungsbezieher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Jobcenter Osnabrück anzuzeigen. Dadurch bezog er für die Zeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht. Der Täter handelte im Wiederholungsfall. Durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) wurde der Betrug aufgedeckt. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte und das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Täter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. #Betrug
Am 12. Februar 2024 nahm ein Leistungsbezieher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Jobcenter Osnabrück anzuzeigen. Dadurch bezog er für die Zeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht. Der Täter handelte im Wiederholungsfall. Durch einen automatisierten Datenabgleich (DALEB) wurde der Betrug aufgedeckt. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte und das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Täter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. #Betrug