In den vergangenen Monaten kam es in mehreren Bahnhöfen im Landkreis Harburg vermehrt zu Sprengungen von Fahrausweisautomaten. Die Täter gehen meist in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden vor und verursachen erhebliche Sachschäden sowie eine konkrete Gefährdung für unbeteiligte Personen. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und verstärkt ihre Überwachungsmaßnahmen.
In den vergangenen Monaten kam es in mehreren Bahnhöfen im Landkreis Harburg vermehrt zu Sprengungen von Fahrausweisautomaten. Die Täter gehen meist in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden vor und verursachen erhebliche Sachschäden sowie eine konkrete Gefährdung für unbeteiligte Personen. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und verstärkt ihre Überwachungsmaßnahmen.