Bundespolizeidirektion Hannover
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  • Am 29. August 2025 sicherte die Bundespolizeiinspektion Hamburg, verstärkt durch die Bundesbereitschaftspolizei, mit rund 320 Einsatzkräften die Bundesliga-Begegnung Hamburger SV - FC St. Pauli ab. Schwerpunkt war die Verhinderung von Aufeinandertreffen gegnerischer Fangruppen im Bereich der Bahnanlagen, insbesondere während An- und Abreise. Über 57.000 Zuschauer besuchten das Spiel im Volksparkstadion, ca. 20.600 Fans nutzten den ÖPNV. Durch Koordinationsmaßnahmen und Absperrungen wurden mögliche Probleme, insbesondere am S-Bahnhaltepunkt Stellingen, minimiert. Die An- und Abreise verlief überwiegend störungsfrei. Die Bundespolizei führte 18 Personenkontrollen durch, erteilte 4 Platzverweise, sprach 1 Person an, stellte 5 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz/die Sprengstoffverordnung (Pyrotechnik) fest und nahm 4 Anzeigen wegen Körperverletzung (ggf. Versuch) und 1 Anzeige wegen Beleidigung von Einsatzkräften auf. Die Zusammenarbeit mit der Hamburger Polizei und der DB AG verlief gut. #Körperverletzung
    Am 29. August 2025 sicherte die Bundespolizeiinspektion Hamburg, verstärkt durch die Bundesbereitschaftspolizei, mit rund 320 Einsatzkräften die Bundesliga-Begegnung Hamburger SV - FC St. Pauli ab. Schwerpunkt war die Verhinderung von Aufeinandertreffen gegnerischer Fangruppen im Bereich der Bahnanlagen, insbesondere während An- und Abreise. Über 57.000 Zuschauer besuchten das Spiel im Volksparkstadion, ca. 20.600 Fans nutzten den ÖPNV. Durch Koordinationsmaßnahmen und Absperrungen wurden mögliche Probleme, insbesondere am S-Bahnhaltepunkt Stellingen, minimiert. Die An- und Abreise verlief überwiegend störungsfrei. Die Bundespolizei führte 18 Personenkontrollen durch, erteilte 4 Platzverweise, sprach 1 Person an, stellte 5 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz/die Sprengstoffverordnung (Pyrotechnik) fest und nahm 4 Anzeigen wegen Körperverletzung (ggf. Versuch) und 1 Anzeige wegen Beleidigung von Einsatzkräften auf. Die Zusammenarbeit mit der Hamburger Polizei und der DB AG verlief gut. #Körperverletzung
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  • Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände in fünf Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. September 2025. Das Verbot gilt ab 00:00 Uhr am 01. September 2025 bis 24:00 Uhr am 30. September 2025 für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ohne Mönckebergtunnel), Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung geregelt. Die Einhaltung wird von der Bundespolizei überwacht; Verstöße können einen Platzverweis, Bahnhofsverbot oder Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Ein Zwangsgeld ist bei Uneinsichtigkeit möglich. Hintergrund ist die Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen in diesen Bahnhöfen.
    Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände in fünf Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. September 2025. Das Verbot gilt ab 00:00 Uhr am 01. September 2025 bis 24:00 Uhr am 30. September 2025 für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ohne Mönckebergtunnel), Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung geregelt. Die Einhaltung wird von der Bundespolizei überwacht; Verstöße können einen Platzverweis, Bahnhofsverbot oder Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Ein Zwangsgeld ist bei Uneinsichtigkeit möglich. Hintergrund ist die Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen in diesen Bahnhöfen.
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