Am 06.03.2026 wurde bekannt, dass ein Bauunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Ermittler des Zolls stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft, bei der Arbeiter unwissentlich als Gesellschafter fungierten. Der verantwortliche Vertreter, ein heute 72-jähriger Bulgare, hatte die Gesellschaft im Jahr 2015 gegründet, um Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu umgehen. Er vorenthielt den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro und zahlte laut Aussagen mehrerer Arbeiter die Löhne nicht aus. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Entscheidung ist seit Oktober 2025 rechtskräftig. #Betrug
Am 06.03.2026 wurde bekannt, dass ein Bauunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Ermittler des Zolls stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft, bei der Arbeiter unwissentlich als Gesellschafter fungierten. Der verantwortliche Vertreter, ein heute 72-jähriger Bulgare, hatte die Gesellschaft im Jahr 2015 gegründet, um Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu umgehen. Er vorenthielt den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro und zahlte laut Aussagen mehrerer Arbeiter die Löhne nicht aus. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Entscheidung ist seit Oktober 2025 rechtskräftig. #Betrug