Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte am 29.09.2025 eine 46-jährige Frau aus Cloppenburg zu acht Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre), da sie im August 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahm, dies aber dem Leistungsträger verschwieg und so ca. 2.900 Euro Arbeitslosengeld unrechtmäßig bezog. Das Amtsgericht Vechta verhängte am 29.09.2025 eine Geldstrafe von 2.000 Euro gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil er seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit verschwieg, wodurch ein Schaden von ca. 1.950 Euro entstand. In beiden Fällen erfolgte die Aufdeckung durch einen Datenabgleich. #Betrug
Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte am 29.09.2025 eine 46-jährige Frau aus Cloppenburg zu acht Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre), da sie im August 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahm, dies aber dem Leistungsträger verschwieg und so ca. 2.900 Euro Arbeitslosengeld unrechtmäßig bezog. Das Amtsgericht Vechta verhängte am 29.09.2025 eine Geldstrafe von 2.000 Euro gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil er seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit verschwieg, wodurch ein Schaden von ca. 1.950 Euro entstand. In beiden Fällen erfolgte die Aufdeckung durch einen Datenabgleich. #Betrug