Weihnachtsmann muss Geldstrafe zahlen
Am 27.06.2025 wurde ein 62-jähriger Mann, der als Weihnachtsmann auf einem Weihnachtsmarkt in Stralsund auftrat, vom Amtsgericht Stralsund zu einer Geldauflage von 4000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung verurteilt. Der Mann hatte im November 2024 einen vierjährigen Jungen mit einer Rute geschlagen, nachdem dieser ihm mehrfach die Zunge herausgestreckt und ihn als „doof“ bezeichnet hatte. Der Angeklagte gab zu, den Jungen als „Hosenscheißer“ bezeichnet und einen Klaps mit der Rute gegeben zu haben, um Respekt einzufordern. Zeugen sprachen jedoch von einem Schlag. Das Verfahren wurde gegen die Geldauflage eingestellt, nachdem der Angeklagte geständig war und die öffentliche Aufmerksamkeit als Strafe gewertet wurde. Die Mutter des Jungen lehnte eine Entschuldigung des Mannes mit einem Geschenk ab.
Am 27.06.2025 wurde ein 62-jähriger Mann, der als Weihnachtsmann auf einem Weihnachtsmarkt in Stralsund auftrat, vom Amtsgericht Stralsund zu einer Geldauflage von 4000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung verurteilt. Der Mann hatte im November 2024 einen vierjährigen Jungen mit einer Rute geschlagen, nachdem dieser ihm mehrfach die Zunge herausgestreckt und ihn als „doof“ bezeichnet hatte. Der Angeklagte gab zu, den Jungen als „Hosenscheißer“ bezeichnet und einen Klaps mit der Rute gegeben zu haben, um Respekt einzufordern. Zeugen sprachen jedoch von einem Schlag. Das Verfahren wurde gegen die Geldauflage eingestellt, nachdem der Angeklagte geständig war und die öffentliche Aufmerksamkeit als Strafe gewertet wurde. Die Mutter des Jungen lehnte eine Entschuldigung des Mannes mit einem Geschenk ab.
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