Fünf Jahre Haft für Kindesmissbrauch
Am 29.02.2024 verurteilte das Landgericht Schwerin einen 41-jährigen Mann aus dem Kreis Nordwestmecklenburg wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte gestanden, sich zwischen 2012 und 2018 in sieben Fällen an drei Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und zwölf Jahre alt. Das Gericht ging mit dem Strafmaß über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, wobei zwei Monate der Strafe als verbüßt gelten, da das Verfahren rechtsstaatswidrig lange dauerte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt
Am 29.02.2024 verurteilte das Landgericht Schwerin einen 41-jährigen Mann aus dem Kreis Nordwestmecklenburg wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte gestanden, sich zwischen 2012 und 2018 in sieben Fällen an drei Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und zwölf Jahre alt. Das Gericht ging mit dem Strafmaß über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, wobei zwei Monate der Strafe als verbüßt gelten, da das Verfahren rechtsstaatswidrig lange dauerte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt
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