Am 31.08.2026 gegen 17:00 Uhr beabsichtigten Polizeibeamte des Polizeireviers Lichtenhagen einen 14-jährigen Jugendlichen zu kontrollieren, der mit einem E-Scooter deutlich schneller als erlaubt unterwegs war. Nach ersten Schätzungen fuhr der Jugendliche mit einer Geschwindigkeit von etwa 35 km/h im öffentlichen Straßenverkehr. Der Jugendliche flüchtete daraufhin in die Grünanlage des Fischerdorfes in Rostock und setzte seine Flucht trotz mehrfacher Anhaltesignale und -aufforderungen der Beamten fort. Erst durch das Versperren des weiteren Fahrtweges mittels des eingesetzten Funkstreifenwagens konnte die Fahrt des 14-Jährigen in der St.-Petersburger Straße gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle konnten an dem augenscheinlich überlackierten und manipulierten E-Scooter keine Identitätsmerkmale, wie beispielsweise eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, festgestellt werden. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Der 14-jährige deutsche Jugendliche war weder im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis noch bestand eine Pflichtversicherung für das Fahrzeug. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Am 31.08.2026 gegen 17:00 Uhr beabsichtigten Polizeibeamte des Polizeireviers Lichtenhagen einen 14-jährigen Jugendlichen zu kontrollieren, der mit einem E-Scooter deutlich schneller als erlaubt unterwegs war. Nach ersten Schätzungen fuhr der Jugendliche mit einer Geschwindigkeit von etwa 35 km/h im öffentlichen Straßenverkehr. Der Jugendliche flüchtete daraufhin in die Grünanlage des Fischerdorfes in Rostock und setzte seine Flucht trotz mehrfacher Anhaltesignale und -aufforderungen der Beamten fort. Erst durch das Versperren des weiteren Fahrtweges mittels des eingesetzten Funkstreifenwagens konnte die Fahrt des 14-Jährigen in der St.-Petersburger Straße gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle konnten an dem augenscheinlich überlackierten und manipulierten E-Scooter keine Identitätsmerkmale, wie beispielsweise eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, festgestellt werden. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Der 14-jährige deutsche Jugendliche war weder im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis noch bestand eine Pflichtversicherung für das Fahrzeug. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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