In der Nacht zum 18.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Rostock. Bei der Überprüfung der Personalien stellten sie zwei Haftbefehle fest: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg suchte ihn wegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft Rostock wegen Sachbeschädigung. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten 37 Gramm Cannabis. Angehörige des Mannes beglichen die ausstehenden Geldstrafen von insgesamt 1.620 Euro, sodass die Ersatzfreiheitsstrafen entfielen. Zudem führte der Mann einen E-Scooter mit, der auf eine andere Person zugelassen war; die Beamten stellten ihn sicher. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
In der Nacht zum 18.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 23-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Rostock. Bei der Überprüfung der Personalien stellten sie zwei Haftbefehle fest: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg suchte ihn wegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft Rostock wegen Sachbeschädigung. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten 37 Gramm Cannabis. Angehörige des Mannes beglichen die ausstehenden Geldstrafen von insgesamt 1.620 Euro, sodass die Ersatzfreiheitsstrafen entfielen. Zudem führte der Mann einen E-Scooter mit, der auf eine andere Person zugelassen war; die Beamten stellten ihn sicher. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.