Haftstrafen für Polizisten und Schwiegersohn
Am 20.01.2023 wurde am Landgericht Neubrandenburg das Urteil gegen einen Polizisten aus Malchin und dessen Schwiegersohn gefällt. In einem Berufungsprozess wurden gegen beide Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Der 57-jährige Beamte muss für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der Mitangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem müssen beide insgesamt 25 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, der Schwiegersohn zudem noch 1000 Euro extra an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring. Der angeklagte Polizist würde mit Rechtskraft des Urteils seinen Job und auch seine Pensionsansprüche verlieren.
Am 20.01.2023 wurde am Landgericht Neubrandenburg das Urteil gegen einen Polizisten aus Malchin und dessen Schwiegersohn gefällt. In einem Berufungsprozess wurden gegen beide Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Der 57-jährige Beamte muss für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der Mitangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem müssen beide insgesamt 25 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, der Schwiegersohn zudem noch 1000 Euro extra an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring. Der angeklagte Polizist würde mit Rechtskraft des Urteils seinen Job und auch seine Pensionsansprüche verlieren.
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