Haftstrafen für Polizisten und Schwiegersohn
Am 20.01.2023 wurde am Landgericht Neubrandenburg das Urteil gegen einen Polizisten aus Malchin und dessen Schwiegersohn wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet. Gegen beide Angeklagten wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen. Der 57-jährige Beamte muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft, während der Mitangeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhielt, die zur Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zusätzlich müssen beide insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, wobei der Schwiegersohn zusätzlich 1000 Euro an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring leisten muss. Mit Rechtskraft des Urteils wird der angeklagte Polizist seinen Job und seine Pensionsansprüche verlieren.
Am 20.01.2023 wurde am Landgericht Neubrandenburg das Urteil gegen einen Polizisten aus Malchin und dessen Schwiegersohn wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet. Gegen beide Angeklagten wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen. Der 57-jährige Beamte muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft, während der Mitangeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhielt, die zur Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zusätzlich müssen beide insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, wobei der Schwiegersohn zusätzlich 1000 Euro an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring leisten muss. Mit Rechtskraft des Urteils wird der angeklagte Polizist seinen Job und seine Pensionsansprüche verlieren.
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