Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Zwischen 2017 und Mitte 2021 sperrte und quälte eine Stiefmutter ihre damals 14-jährige Stieftochter in der Wohnung in Löcknitz. Das Mädchen wurde unter anderem gezwungen, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot in der Dusche zu essen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte die Stiefmutter zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und den Vater wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Beide müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Verurteilten müssen auch die Kosten tragen, die der Geschädigten noch entstehen, wenn sie sich wegen der Schläge einer Nasenoperation unterziehen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Körperverletzung #Raubüberfall
Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Zwischen 2017 und Mitte 2021 sperrte und quälte eine Stiefmutter ihre damals 14-jährige Stieftochter in der Wohnung in Löcknitz. Das Mädchen wurde unter anderem gezwungen, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot in der Dusche zu essen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte die Stiefmutter zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und den Vater wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Beide müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Verurteilten müssen auch die Kosten tragen, die der Geschädigten noch entstehen, wenn sie sich wegen der Schläge einer Nasenoperation unterziehen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Körperverletzung #Raubüberfall