Am 10.10.2025 erstach eine 30-jährige Frau den achtjährigen Fabian an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, und setzte den Leichnam anschließend in Brand. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Mord vor; das Motiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater und deren zeitweisem Ende zusammenhängen. Am 07.08.2026, dem 21. Verhandlungstag, ging der Prozess am Landgericht Rostock ab 9.30 Uhr weiter, und die Großmutter des Jungen sagte aus, Fabian sei ein aufgeweckter, lustiger Junge gewesen, der auch Zick-Phasen gehabt habe. Vor etwa zwei Jahren habe Fabian keinen Kontakt zu seinem Vater gewollt und erzählt, sein Vater sei 'böse' zu der Angeklagten gewesen; nach der Trennung des Vaters von der Angeklagten hätten sich Vater und Sohn wieder angenähert. Die Verteidigung stellte die von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegten Zeitabläufe am Todes- und am Vortag infrage und regte unter anderem die Erstellung eines Bewegungsprofils eines Fahrzeugs, die erneute Vernehmung eines Zeugen zur Funkzellenauswertung sowie die Vernehmung von Arbeitgeber und Kollegen des Vaters an. Das Gericht stellte die Beweisanregungen zunächst zurück; die übrigen Verfahrensbeteiligten sollen bis zum nächsten Verhandlungstag Stellung nehmen. #Mord
Am 10.10.2025 erstach eine 30-jährige Frau den achtjährigen Fabian an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, und setzte den Leichnam anschließend in Brand. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Mord vor; das Motiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater und deren zeitweisem Ende zusammenhängen. Am 07.08.2026, dem 21. Verhandlungstag, ging der Prozess am Landgericht Rostock ab 9.30 Uhr weiter, und die Großmutter des Jungen sagte aus, Fabian sei ein aufgeweckter, lustiger Junge gewesen, der auch Zick-Phasen gehabt habe. Vor etwa zwei Jahren habe Fabian keinen Kontakt zu seinem Vater gewollt und erzählt, sein Vater sei 'böse' zu der Angeklagten gewesen; nach der Trennung des Vaters von der Angeklagten hätten sich Vater und Sohn wieder angenähert. Die Verteidigung stellte die von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegten Zeitabläufe am Todes- und am Vortag infrage und regte unter anderem die Erstellung eines Bewegungsprofils eines Fahrzeugs, die erneute Vernehmung eines Zeugen zur Funkzellenauswertung sowie die Vernehmung von Arbeitgeber und Kollegen des Vaters an. Das Gericht stellte die Beweisanregungen zunächst zurück; die übrigen Verfahrensbeteiligten sollen bis zum nächsten Verhandlungstag Stellung nehmen. #Mord
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