Am 18.07.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn einen 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen bei der Ausreise nach Istanbul. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsnotierungen vor: ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wetzlar wegen Körperverletzung sowie eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 8.022,35 Euro. Um eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, zahlte der Mann 2.400 Euro. Zudem wurden 1.200 Euro einbehalten. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten einen Joint, woraufhin ein Strafverfahren nach dem Konsumcannabisgesetz eingeleitet wurde. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 38-Jährige seine Reise fortsetzen.
Am 18.07.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn einen 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen bei der Ausreise nach Istanbul. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsnotierungen vor: ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wetzlar wegen Körperverletzung sowie eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 8.022,35 Euro. Um eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, zahlte der Mann 2.400 Euro. Zudem wurden 1.200 Euro einbehalten. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten einen Joint, woraufhin ein Strafverfahren nach dem Konsumcannabisgesetz eingeleitet wurde. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 38-Jährige seine Reise fortsetzen.