Urteil gegen 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags
Am 08.03.2025 tötete ein 82-jähriger Mann seine 72-jährige Ehefrau in ihrem gemeinsamen Haus in Oberursel im Hochtaunuskreis, indem er sie erstickte. Anschließend holte er seinen geistig behinderten Sohn zu sich nach Hause und erstickte diesen am 10.03.2025. Er lebte mehrere Tage mit den beiden Leichen, bis eine Angehörige die Polizei alarmierte. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Mann wegen Mordes am Sohn und Totschlags an der Ehefrau zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Totschlag
Am 08.03.2025 tötete ein 82-jähriger Mann seine 72-jährige Ehefrau in ihrem gemeinsamen Haus in Oberursel im Hochtaunuskreis, indem er sie erstickte. Anschließend holte er seinen geistig behinderten Sohn zu sich nach Hause und erstickte diesen am 10.03.2025. Er lebte mehrere Tage mit den beiden Leichen, bis eine Angehörige die Polizei alarmierte. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Mann wegen Mordes am Sohn und Totschlags an der Ehefrau zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Totschlag
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