Erik W. wurde vom Amtsgericht Auerbach wegen des Missbrauchs seiner Stieftochter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte W. Berufung beim Landgericht Zwickau ein, woraufhin er in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Laut einem Gerichtssprecher hatte das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Geschädigten, weshalb nach dem Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' entschieden wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt
Erik W. wurde vom Amtsgericht Auerbach wegen des Missbrauchs seiner Stieftochter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte W. Berufung beim Landgericht Zwickau ein, woraufhin er in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Laut einem Gerichtssprecher hatte das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Geschädigten, weshalb nach dem Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' entschieden wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt