Am 01.07.2026 gegen 13:45 Uhr verhafteten Zivilfahnder der Bundespolizei eine 34-jährige Frau am Bremer Hauptbahnhof. Die Frau führte einen hochwertigen E-Scooter mit sich, konnte jedoch keinen Eigentumsnachweis erbringen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass sie von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Sie war Mitte 2025 wegen Eigentumsdelikten zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt worden und hatte das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Aufgrund eines Verstoßes gegen die Auflagen wurde die Reststrafe von 194 Tagen fällig. Die Frau wurde in die Bremer Haftanstalt gebracht.
Am 01.07.2026 gegen 13:45 Uhr verhafteten Zivilfahnder der Bundespolizei eine 34-jährige Frau am Bremer Hauptbahnhof. Die Frau führte einen hochwertigen E-Scooter mit sich, konnte jedoch keinen Eigentumsnachweis erbringen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass sie von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Sie war Mitte 2025 wegen Eigentumsdelikten zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt worden und hatte das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Aufgrund eines Verstoßes gegen die Auflagen wurde die Reststrafe von 194 Tagen fällig. Die Frau wurde in die Bremer Haftanstalt gebracht.