Am 20.05.2026 suchte die Polizei auf Grundlage eines Vorführbefehls des Amtsgerichts Rathenow die Anschrift eines 20-Jährigen in Neuhardenberg auf, um den Gesuchten in Gewahrsam zu nehmen. Bei der Durchsuchung zur Eigensicherung stellten die Beamten einen Elektroschocker ohne Prüfzeichen fest. Das Gerät fällt unter die Regelungen des Waffengesetzes und wurde sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren.
Am 20.05.2026 suchte die Polizei auf Grundlage eines Vorführbefehls des Amtsgerichts Rathenow die Anschrift eines 20-Jährigen in Neuhardenberg auf, um den Gesuchten in Gewahrsam zu nehmen. Bei der Durchsuchung zur Eigensicherung stellten die Beamten einen Elektroschocker ohne Prüfzeichen fest. Das Gerät fällt unter die Regelungen des Waffengesetzes und wurde sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren.