Am 24.09.2025 wurde in der Hans-Beimler-Straße in Klosterfelde ein 21-jähriger Mofafahrer festgestellt, der lautstark Musik abspielte. Die Polizisten stellten fest, dass es sich um indiziertes Liedgut handelte, dessen öffentliches Abspielen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der junge Mann wurde daraufhin entsprechend belehrt. Der bisher unbescholtene Mann wird nun von der Kriminalpolizei weiter bearbeitet.
Am 24.09.2025 wurde in der Hans-Beimler-Straße in Klosterfelde ein 21-jähriger Mofafahrer festgestellt, der lautstark Musik abspielte. Die Polizisten stellten fest, dass es sich um indiziertes Liedgut handelte, dessen öffentliches Abspielen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der junge Mann wurde daraufhin entsprechend belehrt. Der bisher unbescholtene Mann wird nun von der Kriminalpolizei weiter bearbeitet.