Am 24.09.2025 nahm eine Streife der Polizei einen Verkehrsunfall auf der BAB 12 zwischen der Anschlussstelle Friedersdorf und dem Autobahndreieck Spreeau auf. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass gegen einen der Unfallbeteiligten, einen 34-jährigen ägyptischen Staatsbürger, ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen einer ausstehenden Geldbuße bestand. Da der Betroffene die Geldbuße beglichen konnte, wurde auf die Inhaftierung verzichtet.
Am 24.09.2025 nahm eine Streife der Polizei einen Verkehrsunfall auf der BAB 12 zwischen der Anschlussstelle Friedersdorf und dem Autobahndreieck Spreeau auf. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass gegen einen der Unfallbeteiligten, einen 34-jährigen ägyptischen Staatsbürger, ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen einer ausstehenden Geldbuße bestand. Da der Betroffene die Geldbuße beglichen konnte, wurde auf die Inhaftierung verzichtet.