Am 16.02.2026 wurden Strafbefehle gegen zwei Fischer nach dem Tod zahlreicher Kegelrobben vor Rügen im Herbst 2024 erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund macht die 43 und 66 Jahre alten Männer von der Insel für den Tod von mindestens fünf der geschützten Tiere verantwortlich, da sie keine Schutzmaßnahmen ergriffen hätten, um zu verhindern, dass Kegelrobben in ihre Schwimmreuse schwammen und darin erstickten. Die Staatsanwaltschaft erließ gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Wenn die beiden ihren Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung jeweils rechtskräftig.
Am 16.02.2026 wurden Strafbefehle gegen zwei Fischer nach dem Tod zahlreicher Kegelrobben vor Rügen im Herbst 2024 erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund macht die 43 und 66 Jahre alten Männer von der Insel für den Tod von mindestens fünf der geschützten Tiere verantwortlich, da sie keine Schutzmaßnahmen ergriffen hätten, um zu verhindern, dass Kegelrobben in ihre Schwimmreuse schwammen und darin erstickten. Die Staatsanwaltschaft erließ gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Wenn die beiden ihren Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung jeweils rechtskräftig.