Strafbefehle nach Tod von Kegelrobben
Am 16.02.2026 wurden Strafbefehle gegen zwei Fischer nach dem Tod von Kegelrobben vor Rügen erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund beschuldigt die 43 und 66 Jahre alten Männer von der Insel, für den Tod von mindestens fünf geschützten Tieren verantwortlich zu sein. Sie sollen keine Schutzmaßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass Kegelrobben in ihre Schwimmreuse schwammen und darin erstickten. Gegen die beiden Männer wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhängt. Wenn die beiden den Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung rechtskräftig.
Am 16.02.2026 wurden Strafbefehle gegen zwei Fischer nach dem Tod von Kegelrobben vor Rügen erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund beschuldigt die 43 und 66 Jahre alten Männer von der Insel, für den Tod von mindestens fünf geschützten Tieren verantwortlich zu sein. Sie sollen keine Schutzmaßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass Kegelrobben in ihre Schwimmreuse schwammen und darin erstickten. Gegen die beiden Männer wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhängt. Wenn die beiden den Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung rechtskräftig.
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