Am 03.07.2025 griff ein 21-jähriger Syrer in einem ICE in Niederbayern mehrere Reisende mit einer Axt an. Er traf einen 29-jährigen Fahrgast am Kopf, der eine Schädelfraktur erlitt, und schlug zweimal auf den Kopf einer 52-jährigen Frau, die ebenfalls eine Schädelfraktur davontrug. Der 25-jährige Sohn der Frau konnte dem Angreifer die Axt entreißen und ihn in Notwehr schwer verletzen. Das Landgericht Regensburg ordnete die weitere Unterbringung des 21-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist und weiterhin eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 03.07.2025 griff ein 21-jähriger Syrer in einem ICE in Niederbayern mehrere Reisende mit einer Axt an. Er traf einen 29-jährigen Fahrgast am Kopf, der eine Schädelfraktur erlitt, und schlug zweimal auf den Kopf einer 52-jährigen Frau, die ebenfalls eine Schädelfraktur davontrug. Der 25-jährige Sohn der Frau konnte dem Angreifer die Axt entreißen und ihn in Notwehr schwer verletzen. Das Landgericht Regensburg ordnete die weitere Unterbringung des 21-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist und weiterhin eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.