Am 09.09.2026 hielt die bayerische Grenzpolizei auf der A8 nahe der Salzburger Grenze in Richtung München bei der Raststätte Hochfelln Nord einen 38-jährigen kroatischen Staatsangehörigen an. Der Mann war mit seiner Familie in einem Mietwagen mit deutscher Zulassung unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten durch Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahndungsbestand fest, dass das Fahrzeug wegen Unterschlagung zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Zudem ergab die Führerscheinkontrolle, dass der 38-Jährige keine Lenkberechtigung besaß. Bei der Vernehmung auf der Grenzpolizeistation Piding gab der Mann zu, den Pkw nach Ablauf des Mietvertrags nicht an die Mietwagenfirma zurückgegeben zu haben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am 09.09.2026 hielt die bayerische Grenzpolizei auf der A8 nahe der Salzburger Grenze in Richtung München bei der Raststätte Hochfelln Nord einen 38-jährigen kroatischen Staatsangehörigen an. Der Mann war mit seiner Familie in einem Mietwagen mit deutscher Zulassung unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten durch Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahndungsbestand fest, dass das Fahrzeug wegen Unterschlagung zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Zudem ergab die Führerscheinkontrolle, dass der 38-Jährige keine Lenkberechtigung besaß. Bei der Vernehmung auf der Grenzpolizeistation Piding gab der Mann zu, den Pkw nach Ablauf des Mietvertrags nicht an die Mietwagenfirma zurückgegeben zu haben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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