Am 17.05.2026 gegen 21:00 Uhr bemerkte ein Passant am Viktualienmarkt einen 25-jährigen Inder und einen 22-jährigen Deutschen, die eine verbotene Geste und Grußformel im Kontext des Nationalsozialismus verwendeten. Die über Notruf alarmierten Einsatzkräfte kontrollierten die beiden Tatverdächtigen. Sie wurden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Die Ermittlungen führt das Kriminalfachdezernat 4.
Am 17.05.2026 gegen 21:00 Uhr bemerkte ein Passant am Viktualienmarkt einen 25-jährigen Inder und einen 22-jährigen Deutschen, die eine verbotene Geste und Grußformel im Kontext des Nationalsozialismus verwendeten. Die über Notruf alarmierten Einsatzkräfte kontrollierten die beiden Tatverdächtigen. Sie wurden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Die Ermittlungen führt das Kriminalfachdezernat 4.