Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Am 06.08.2013 verurteilte das Amtsgericht München den Polizisten Frank W. wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3000 Euro. Der Beamte hatte der 23-jährigen Teresa Z. auf der Polizeiinspektion 21 einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihr das Nasenbein und das Augenbein brach. Die junge Frau war nach einer durchfeierten Nacht in Gewahrsam genommen worden, nachdem sie die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen hatte. In der Zelle spuckte sie dem Beamten ins Gesicht, woraufhin dieser zuschlug. Der Richter wertete den Schlag als aktive, vorsätzliche Handlung und nicht als Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Teresa Z. leidet noch heute unter den Folgen der Verletzung.
Am 06.08.2013 verurteilte das Amtsgericht München den Polizisten Frank W. wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3000 Euro. Der Beamte hatte der 23-jährigen Teresa Z. auf der Polizeiinspektion 21 einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihr das Nasenbein und das Augenbein brach. Die junge Frau war nach einer durchfeierten Nacht in Gewahrsam genommen worden, nachdem sie die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen hatte. In der Zelle spuckte sie dem Beamten ins Gesicht, woraufhin dieser zuschlug. Der Richter wertete den Schlag als aktive, vorsätzliche Handlung und nicht als Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Teresa Z. leidet noch heute unter den Folgen der Verletzung.
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