Polizist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht
Am 05.08.2013 begann am Amtsgericht München der Prozess gegen einen 33-jährigen Polizisten der Inspektion 21 im Stadtteil Au. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung im Amt vor. Der Beamte soll Anfang 2013 einer 23-jährigen Frau mit einem Fausthieb ins Gesicht das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit Handschellen gefesselt auf einer Pritsche in einer Haftzelle. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Zum Prozess sind 13 Zeugen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beamten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, was automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hätte. Der Vorfall ereignete sich am 20. Januar 2013, nachdem die Frau wegen eines Streits mit ihrem Freund die Polizei gerufen hatte. Auf der Fahrt zur Dienststelle soll sie sich geweigert haben, sich anzuschnallen, und die Beamten beleidigt sowie nach ihnen getreten haben. In der Zelle soll sie den Angeklagten angespuckt haben. Die Frau erlitt durch die Schläge Sehstörungen und eine Hornhautverletzung am rechten Auge. Die internen Ermittlungen wurden vom Polizeipräsidium an das bayerische Landeskriminalamt übertragen. #Körperverletzung
Am 05.08.2013 begann am Amtsgericht München der Prozess gegen einen 33-jährigen Polizisten der Inspektion 21 im Stadtteil Au. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung im Amt vor. Der Beamte soll Anfang 2013 einer 23-jährigen Frau mit einem Fausthieb ins Gesicht das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit Handschellen gefesselt auf einer Pritsche in einer Haftzelle. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Zum Prozess sind 13 Zeugen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beamten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, was automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hätte. Der Vorfall ereignete sich am 20. Januar 2013, nachdem die Frau wegen eines Streits mit ihrem Freund die Polizei gerufen hatte. Auf der Fahrt zur Dienststelle soll sie sich geweigert haben, sich anzuschnallen, und die Beamten beleidigt sowie nach ihnen getreten haben. In der Zelle soll sie den Angeklagten angespuckt haben. Die Frau erlitt durch die Schläge Sehstörungen und eine Hornhautverletzung am rechten Auge. Die internen Ermittlungen wurden vom Polizeipräsidium an das bayerische Landeskriminalamt übertragen. #Körperverletzung
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