Am 16.08.2013 bestätigte das Amtsgericht München, dass der Anwalt des Polizeibeamten Frank W. Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2013 eingelegt hat. Frank W. war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Januar 2013 der 22-jährigen Teresa Z. in einer Polizeiwache das Gesicht zertrümmert hatte. Der Richter sah eine Notwehrlage, befand jedoch, dass der 33-jährige Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Eine Begründung für das Rechtsmittel steht noch aus. Gegen Frank W. läuft zudem ein internes Disziplinarverfahren, das nach Rechtskraft des Urteils fortgesetzt wird.
Am 16.08.2013 bestätigte das Amtsgericht München, dass der Anwalt des Polizeibeamten Frank W. Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2013 eingelegt hat. Frank W. war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Januar 2013 der 22-jährigen Teresa Z. in einer Polizeiwache das Gesicht zertrümmert hatte. Der Richter sah eine Notwehrlage, befand jedoch, dass der 33-jährige Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Eine Begründung für das Rechtsmittel steht noch aus. Gegen Frank W. läuft zudem ein internes Disziplinarverfahren, das nach Rechtskraft des Urteils fortgesetzt wird.