Am 19.07.2026 am Morgen kontrollierten Bundespolizisten in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug einen 37-jährigen Polen. Die Abfrage ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg über eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen wegen Raubes sowie 131 Tage Restfreiheitsstrafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft München I suchte ihn wegen Erschleichens von Leistungen (4.500 Euro). Zudem war ihm das Recht auf Freizügigkeit durch das Bürgeramt Augsburg aberkannt worden; er war Ende 2025 abgeschoben worden. Bei der Durchsuchung wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden, deren Einfuhr verboten ist. Der Pole wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet.
Am 19.07.2026 am Morgen kontrollierten Bundespolizisten in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug einen 37-jährigen Polen. Die Abfrage ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg über eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen wegen Raubes sowie 131 Tage Restfreiheitsstrafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft München I suchte ihn wegen Erschleichens von Leistungen (4.500 Euro). Zudem war ihm das Recht auf Freizügigkeit durch das Bürgeramt Augsburg aberkannt worden; er war Ende 2025 abgeschoben worden. Bei der Durchsuchung wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden, deren Einfuhr verboten ist. Der Pole wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet.