Am 12.07.2026 verweigerte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen zwei Personen die Einreise nach Deutschland. Eine 31-jährige Serbin machte bei der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben zu Aufenthaltszweck und -dauer und verfügte nicht über ausreichende Geldmittel für ihre Reise. Sie wurde mit dem nächstmöglichen Flug in ihr Heimatland zurückgewiesen. Ebenfalls abgewiesen wurde eine 60-jährige Albanerin, gegen die ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum bestand. Sie musste Deutschland mit einem Flug nach Tirana verlassen und sieht sich nun einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gegenüber.
Am 12.07.2026 verweigerte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen zwei Personen die Einreise nach Deutschland. Eine 31-jährige Serbin machte bei der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben zu Aufenthaltszweck und -dauer und verfügte nicht über ausreichende Geldmittel für ihre Reise. Sie wurde mit dem nächstmöglichen Flug in ihr Heimatland zurückgewiesen. Ebenfalls abgewiesen wurde eine 60-jährige Albanerin, gegen die ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum bestand. Sie musste Deutschland mit einem Flug nach Tirana verlassen und sieht sich nun einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gegenüber.