Am Sonntag, 28.06.2026, kontrollierte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Banja Luka (Bosnien) einen 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann in der Vergangenheit wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war. Aufgrund eines vorliegenden Pfändungsbeschlusses stellten die Polizeibeamten etwa einen mittleren vierstelligen Betrag seines mitgeführten Bargelds sicher. Nach der Maßnahme durfte der Mann ausreisen.
Am Sonntag, 28.06.2026, kontrollierte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Banja Luka (Bosnien) einen 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann in der Vergangenheit wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war. Aufgrund eines vorliegenden Pfändungsbeschlusses stellten die Polizeibeamten etwa einen mittleren vierstelligen Betrag seines mitgeführten Bargelds sicher. Nach der Maßnahme durfte der Mann ausreisen.