Am 23.08.2026 stellten Beamte der Verkehrspolizei Günzburg bei zwei verschiedenen Kontrollen fest, dass die Fahrerlaubnis der Kontrollierten nicht ausreichend war. Bei der ersten Kontrolle an der Rastanlage Leipheim war ein 41-jähriger Rumäne mit einem Pkw-Anhänger-Gespann unterwegs und konnte bei der Kontrolle eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Da der Anhänger aber eine zulässige Gesamtmasse von einer Tonne hatte und das Gesamtgewicht des Gespanns über dreieinhalb Tonnen lag, wäre die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen. Wenig später wurde ein ähnlicher Sachverhalt an der Rastanlage Burgauer See festgestellt. Hier wurde ein 20-jähriger Bulgare mit einem Gespann kontrolliert, welches eine zulässige Gesamtmasse von fast fünf Tonnen hatte. Auch hier wäre die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen, was der Fahrer allerdings auch hier nicht vorweisen konnte. Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Beide mussten sich nach der Kontrolle um die Abholung der Anhänger kümmern, weil die Verkehrspolizisten die Weiterfahrt untersagten.
Am 23.08.2026 stellten Beamte der Verkehrspolizei Günzburg bei zwei verschiedenen Kontrollen fest, dass die Fahrerlaubnis der Kontrollierten nicht ausreichend war. Bei der ersten Kontrolle an der Rastanlage Leipheim war ein 41-jähriger Rumäne mit einem Pkw-Anhänger-Gespann unterwegs und konnte bei der Kontrolle eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Da der Anhänger aber eine zulässige Gesamtmasse von einer Tonne hatte und das Gesamtgewicht des Gespanns über dreieinhalb Tonnen lag, wäre die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen. Wenig später wurde ein ähnlicher Sachverhalt an der Rastanlage Burgauer See festgestellt. Hier wurde ein 20-jähriger Bulgare mit einem Gespann kontrolliert, welches eine zulässige Gesamtmasse von fast fünf Tonnen hatte. Auch hier wäre die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen, was der Fahrer allerdings auch hier nicht vorweisen konnte. Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Beide mussten sich nach der Kontrolle um die Abholung der Anhänger kümmern, weil die Verkehrspolizisten die Weiterfahrt untersagten.
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