Am 01.09.2026 wurde ein Pkw-Anhänger-Gespann auf der A8 Richtung München an der Rastanlage Leipheim kontrolliert. Der 33-jährige Fahrer legte Führerschein und Zulassungsbescheinigungen vor. Die Beamten stellten fest, dass für das Gespann die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen wäre, der Fahrer jedoch nur die Klasse B besitzt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt.
Am 01.09.2026 wurde ein Pkw-Anhänger-Gespann auf der A8 Richtung München an der Rastanlage Leipheim kontrolliert. Der 33-jährige Fahrer legte Führerschein und Zulassungsbescheinigungen vor. Die Beamten stellten fest, dass für das Gespann die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen wäre, der Fahrer jedoch nur die Klasse B besitzt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt.
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