Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Motorroller
Am Samstag, 11.07.2026, gegen 22:05 Uhr, kontrollierten Beamte in der Riedheimer Straße einen 15-jährigen Deutschen mit seinem Motorroller. Eine Messung der Höchstgeschwindigkeit auf einem Rollenprüfstand ergab, dass der Roller deutlich zu schnell fuhr, sodass der Jugendliche eine entsprechende Fahrerlaubnis hätte besitzen müssen, die er jedoch nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen wurde eingeleitet. Da der Vater als Halter des Rollers registriert ist, muss auch er sich wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Am Samstag, 11.07.2026, gegen 22:05 Uhr, kontrollierten Beamte in der Riedheimer Straße einen 15-jährigen Deutschen mit seinem Motorroller. Eine Messung der Höchstgeschwindigkeit auf einem Rollenprüfstand ergab, dass der Roller deutlich zu schnell fuhr, sodass der Jugendliche eine entsprechende Fahrerlaubnis hätte besitzen müssen, die er jedoch nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen wurde eingeleitet. Da der Vater als Halter des Rollers registriert ist, muss auch er sich wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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