Am Donnerstag, 12.02.2026 (Altweiberdonnerstag), tritt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei in Kraft, die zahlreiche Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen de facto zu Waffenverbotszonen erklärt. Die Verfügung gilt bis einschließlich Karnevalsdienstag, dem 17.02.2026. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln sowie die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen, Luftdruck- und CO2-Waffen sowie Gegenständen, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten, ist verboten. Die Polizei darf Reisende in den genannten Bahnhöfen auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren, um die Einhaltung des Waffenverbots zu gewährleisten.
Am Donnerstag, 12.02.2026 (Altweiberdonnerstag), tritt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei in Kraft, die zahlreiche Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen de facto zu Waffenverbotszonen erklärt. Die Verfügung gilt bis einschließlich Karnevalsdienstag, dem 17.02.2026. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln sowie die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen, Luftdruck- und CO2-Waffen sowie Gegenständen, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten, ist verboten. Die Polizei darf Reisende in den genannten Bahnhöfen auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren, um die Einhaltung des Waffenverbots zu gewährleisten.