Am 26.08.2026 führte die Gefahrgutkontrollgruppe der APS Memmingen auf der BAB 96 Kontrollen im gewerblichen Güterverkehr durch. Hierbei fiel ein in der Slowakei zugelassener Sattelzug auf. Die Beamten kontrollierten den 43-jährigen Lkw-Fahrer und werteten dabei auch dessen Lenk- und Ruhezeiten aus. Da sein Transportunternehmer das digitale Kontrollgerät im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß in Betrieb nahm, war vor Ort eine Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Bereich fällig. Der Mann durfte seine Fahrt anschließend fortsetzen. Ebenfalls beanstandet wurde ein 43-jähriger griechischer Kraftfahrer mit seinem in Griechenland zugelassenen Sattelzug. Die Beamten stellten fest, dass er zuletzt massive Verstöße gegen die Sozialvorschriften beging und seine Lenkzeiten erheblich überschritt. Dementsprechend kurz waren die Ruhezeiten dokumentiert. Die technische Überprüfung des Sattelzugs ergab den Verdacht einer unerlaubten Leistungssteigerung der Zugmaschine und folglich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens und die zu erwartende Geldbuße musste der Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung im oberen vierstelligen Bereich hinterlegen. Neben dem Transportunternehmer wird auch er einen Bußgeldbescheid der zuständigen Ahndungsbehörden erhalten. #Verkehrsdelikt
Am 26.08.2026 führte die Gefahrgutkontrollgruppe der APS Memmingen auf der BAB 96 Kontrollen im gewerblichen Güterverkehr durch. Hierbei fiel ein in der Slowakei zugelassener Sattelzug auf. Die Beamten kontrollierten den 43-jährigen Lkw-Fahrer und werteten dabei auch dessen Lenk- und Ruhezeiten aus. Da sein Transportunternehmer das digitale Kontrollgerät im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß in Betrieb nahm, war vor Ort eine Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Bereich fällig. Der Mann durfte seine Fahrt anschließend fortsetzen. Ebenfalls beanstandet wurde ein 43-jähriger griechischer Kraftfahrer mit seinem in Griechenland zugelassenen Sattelzug. Die Beamten stellten fest, dass er zuletzt massive Verstöße gegen die Sozialvorschriften beging und seine Lenkzeiten erheblich überschritt. Dementsprechend kurz waren die Ruhezeiten dokumentiert. Die technische Überprüfung des Sattelzugs ergab den Verdacht einer unerlaubten Leistungssteigerung der Zugmaschine und folglich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens und die zu erwartende Geldbuße musste der Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung im oberen vierstelligen Bereich hinterlegen. Neben dem Transportunternehmer wird auch er einen Bußgeldbescheid der zuständigen Ahndungsbehörden erhalten. #Verkehrsdelikt
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