Am Dienstagabend, 07.07.2026, wollte eine Zivilstreife der Grenzpolizeiinspektion Memmingen einen Autofahrer an einer Tankstelle kontrollieren, der ein rotes Kennzeichen an seinem Sportwagen führte. Der 41-jährige Fahrer ignorierte das Anhaltesignal und flüchtete mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Kreisstraße MN 15 in Richtung Holzgünz. Dabei erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h und überschritt auch innerorts die zulässige Geschwindigkeit erheblich. Im Bereich einer Baustelle versuchte der Mann, die gesperrte Fahrbahn zu umfahren, indem er auf den Gehweg auswich. Seine Flucht endete, als der Weg durch ein Hindernis versperrt war. Die Beamten konnten den Fahrer kontrollieren. Es stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und mit etwa 2 Promille alkoholisiert war. Die Grenzpolizei Memmingen leitete mehrere Strafverfahren gegen den 41-Jährigen ein, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Nach ersten Erkenntnissen entstand bei der Flucht kein Sachschaden, und andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht gefährdet.
Am Dienstagabend, 07.07.2026, wollte eine Zivilstreife der Grenzpolizeiinspektion Memmingen einen Autofahrer an einer Tankstelle kontrollieren, der ein rotes Kennzeichen an seinem Sportwagen führte. Der 41-jährige Fahrer ignorierte das Anhaltesignal und flüchtete mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Kreisstraße MN 15 in Richtung Holzgünz. Dabei erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h und überschritt auch innerorts die zulässige Geschwindigkeit erheblich. Im Bereich einer Baustelle versuchte der Mann, die gesperrte Fahrbahn zu umfahren, indem er auf den Gehweg auswich. Seine Flucht endete, als der Weg durch ein Hindernis versperrt war. Die Beamten konnten den Fahrer kontrollieren. Es stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und mit etwa 2 Promille alkoholisiert war. Die Grenzpolizei Memmingen leitete mehrere Strafverfahren gegen den 41-Jährigen ein, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Nach ersten Erkenntnissen entstand bei der Flucht kein Sachschaden, und andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht gefährdet.