Am 18.03.2026 gab das Hauptzollamt Schweinfurt bekannt, dass das Amtsgericht Hof auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 214 Fällen erlassen hat. Die verhängten Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt 222.480 Euro. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg. Die Ermittler deckten auf, dass das Reiseunternehmen über Jahre hinweg gezieltes "Lohnsplitting" betrieb, indem Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet wurden, um die tatsächlichen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu verschleiern. Die Ermittlungen ergaben, dass die angemeldeten Personen in mehreren Fällen tatsächlich nie für das Unternehmen tätig waren. Zusätzlich wurden zahlreiche "freie Mitarbeiter" beschäftigt, die nach Prüfung der Deutschen Rentenversicherung hingegen als sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigte einzustufen waren. Der entstandene Gesamtschaden für die Sozialkassen beläuft sich nach Berechnungen des Zolls auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls wertete die FKS mehr als 1.700 Aktenseiten sowie neun Beweismittelordner aus. Das Amtsgericht Hof verhängte Geldstrafen von jeweils 360 Tagessätzen, was in Summe 222.480 Euro ergibt. Eine unterlassene oder unrichtige Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen zur Sozialversicherung ist strafbar, wobei Arbeitgebern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen drohen. #Betrug
Am 18.03.2026 gab das Hauptzollamt Schweinfurt bekannt, dass das Amtsgericht Hof auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 214 Fällen erlassen hat. Die verhängten Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt 222.480 Euro. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg. Die Ermittler deckten auf, dass das Reiseunternehmen über Jahre hinweg gezieltes "Lohnsplitting" betrieb, indem Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet wurden, um die tatsächlichen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu verschleiern. Die Ermittlungen ergaben, dass die angemeldeten Personen in mehreren Fällen tatsächlich nie für das Unternehmen tätig waren. Zusätzlich wurden zahlreiche "freie Mitarbeiter" beschäftigt, die nach Prüfung der Deutschen Rentenversicherung hingegen als sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigte einzustufen waren. Der entstandene Gesamtschaden für die Sozialkassen beläuft sich nach Berechnungen des Zolls auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls wertete die FKS mehr als 1.700 Aktenseiten sowie neun Beweismittelordner aus. Das Amtsgericht Hof verhängte Geldstrafen von jeweils 360 Tagessätzen, was in Summe 222.480 Euro ergibt. Eine unterlassene oder unrichtige Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen zur Sozialversicherung ist strafbar, wobei Arbeitgebern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen drohen. #Betrug