Am 02.03.2017 hat das Landgericht München II einen 51-jährigen arbeitslosen Mann aus Dachau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der Mann hatte seine 43-jährige Ehefrau mit einem Hackebeil, Fleischklopfer und Messer getötet. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine paranoide Schizophrenie, weshalb er als schuldunfähig gilt. Der Täter kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen, und bestritt die Diagnose. Er gab an, seine Frau habe ihn gedemütigt und sich prostituiert, weshalb er sie getötet habe, um sich und seine beiden Söhne im Alter von 12 und 13 Jahren zu schützen.
Am 02.03.2017 hat das Landgericht München II einen 51-jährigen arbeitslosen Mann aus Dachau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der Mann hatte seine 43-jährige Ehefrau mit einem Hackebeil, Fleischklopfer und Messer getötet. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine paranoide Schizophrenie, weshalb er als schuldunfähig gilt. Der Täter kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen, und bestritt die Diagnose. Er gab an, seine Frau habe ihn gedemütigt und sich prostituiert, weshalb er sie getötet habe, um sich und seine beiden Söhne im Alter von 12 und 13 Jahren zu schützen.