Am Freitag, 29.12.2017, wurde die Beschwerde des 96-jährigen ehemaligen SS-Mannes Oskar Gröning gegen den Antritt seiner Haftstrafe aus gesundheitlichen Gründen vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Gröning war im Juli 2015 im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Am Freitag, 29.12.2017, wurde die Beschwerde des 96-jährigen ehemaligen SS-Mannes Oskar Gröning gegen den Antritt seiner Haftstrafe aus gesundheitlichen Gründen vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Gröning war im Juli 2015 im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.