Eine Streife des Polizeireviers Wiesloch wurde auf das südliche Feldgebiet oberhalb eines ehemaligen gastronomischen Großbetriebes beordert, nachdem dort Jugendliche beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern gesehen worden waren. Nahezu gleichzeitig wurde ein Flächenbrand in unmittelbarer Nähe gemeldet. Vor Ort trafen die Beamten auf drei 14-jährige Jungen, die Feuerwerkskörper bei sich hatten, jedoch bestritten, für den Brand verantwortlich zu sein. Die Feuerwehr löschte den Brand auf einem Grünstreifen rasch; die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bezifferbar. Ob das Zündeln der Jungen den Brand tatsächlich verursacht hat, ist Gegenstand der Ermittlungen des Hauses des Jugendrechts Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesterzeit sowie durch Minderjährige stellt einen Verstoß gegen die Sprengstoffverordnung dar. #Sprengung
Eine Streife des Polizeireviers Wiesloch wurde auf das südliche Feldgebiet oberhalb eines ehemaligen gastronomischen Großbetriebes beordert, nachdem dort Jugendliche beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern gesehen worden waren. Nahezu gleichzeitig wurde ein Flächenbrand in unmittelbarer Nähe gemeldet. Vor Ort trafen die Beamten auf drei 14-jährige Jungen, die Feuerwerkskörper bei sich hatten, jedoch bestritten, für den Brand verantwortlich zu sein. Die Feuerwehr löschte den Brand auf einem Grünstreifen rasch; die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bezifferbar. Ob das Zündeln der Jungen den Brand tatsächlich verursacht hat, ist Gegenstand der Ermittlungen des Hauses des Jugendrechts Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesterzeit sowie durch Minderjährige stellt einen Verstoß gegen die Sprengstoffverordnung dar. #Sprengung
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