Paar wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt
Am 20.02.2026 verurteilte das Amtsgericht Offenburg ein betrügerisches Paar wegen Sozialleistungsbetrugs. Ein 49-jähriger Mann aus Offenburg wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, verurteilt, während seine 44-jährige Lebensgefährtin eine Strafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren, erhielt. Der Mann muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, seine Partnerin 90 Stunden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt, nachdem der Mann über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die Einnahmen dem Jobcenter anzugeben, wodurch er rund 91.000 Euro an Hilfen zu Unrecht erhielt. Ein Helfer, der sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Die Zöllner konnten Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen, während die restliche Schadenssumme durch das Jobcenter zurückgefordert wird. #Betrug
Am 20.02.2026 verurteilte das Amtsgericht Offenburg ein betrügerisches Paar wegen Sozialleistungsbetrugs. Ein 49-jähriger Mann aus Offenburg wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, verurteilt, während seine 44-jährige Lebensgefährtin eine Strafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren, erhielt. Der Mann muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, seine Partnerin 90 Stunden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt, nachdem der Mann über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die Einnahmen dem Jobcenter anzugeben, wodurch er rund 91.000 Euro an Hilfen zu Unrecht erhielt. Ein Helfer, der sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Die Zöllner konnten Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen, während die restliche Schadenssumme durch das Jobcenter zurückgefordert wird. #Betrug
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