Fahrerlaubnis nicht ausreichend
Am 20.07.2026 gegen 21:00 Uhr stoppte die Polizei einen 47-jährigen Mann mit einem Kleinlaster und Anhänger auf der L266 zwischen Herrlishöfen und Äpfingen. Bei der Kontrolle legte er nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vor, obwohl der Anhänger ein deutlich höheres zulässiges Gesamtgewicht hatte und zudem mit rund 200 kg Kies überladen war. Für die Fahrzeugkombination wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Zudem war der Versicherungsschutz für den Anhänger seit längerem abgelaufen. Das Kennzeichenschild wurde entstempelt, der Anhänger auf einem Parkplatz abgestellt. Den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Am 20.07.2026 gegen 21:00 Uhr stoppte die Polizei einen 47-jährigen Mann mit einem Kleinlaster und Anhänger auf der L266 zwischen Herrlishöfen und Äpfingen. Bei der Kontrolle legte er nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vor, obwohl der Anhänger ein deutlich höheres zulässiges Gesamtgewicht hatte und zudem mit rund 200 kg Kies überladen war. Für die Fahrzeugkombination wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Zudem war der Versicherungsschutz für den Anhänger seit längerem abgelaufen. Das Kennzeichenschild wurde entstempelt, der Anhänger auf einem Parkplatz abgestellt. Den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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