Am 25.09.2025 entdeckten Zollbeamte am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Einreise eine nicht deklarierte Herrenarmbanduhr im Wert von etwa 7.125 Euro. Ein 43-jähriger belgischer Reisender hatte die Uhr eines Schweizer Herstellers bei der Befragung nicht angemeldet, obwohl sie in einer Tüte auf der Rücksitzbank gefunden wurde. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.350 Euro erhoben.
Am 25.09.2025 entdeckten Zollbeamte am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Einreise eine nicht deklarierte Herrenarmbanduhr im Wert von etwa 7.125 Euro. Ein 43-jähriger belgischer Reisender hatte die Uhr eines Schweizer Herstellers bei der Befragung nicht angemeldet, obwohl sie in einer Tüte auf der Rücksitzbank gefunden wurde. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.350 Euro erhoben.