• Erledigt
    28-Jähriger nach Einreise mit gefälschten Dokumenten verurteilt

    Am 09.09.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen an der Tram-D-Haltestelle beim Bahnhof in Kehl. Der Mann war zuvor von Frankreich nach Deutschland eingereist und konnte lediglich ein Foto einer litauischen Identitätskarte vorzeigen. Eine genauere Überprüfung ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt hätten, konnte er nicht vorlegen. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden die Identitätskarte im Original sowie ein ebenfalls gefälschter litauischer Führerschein bei dem 28-Jährigen aufgefunden. Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg. Der Mann wurde daraufhin am 10.09.2026 im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen. #Urkundenfaelschung

    2026-09-14 09:47:07 Bundespolizei Offenburg
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